Koordination nach Baustellenverordnung

Die Baustellenverordnung von 1998 verpflichtet jeden Bauherrn für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf seiner Baustelle zu sorgen. Dies kann bei vorhandener Eignung vom Bauherrn selbst oder durch einen von ihm bestellten „Koordinator nach BaustellVO“ erfolgen. 

Durch unsere langjährige planende und bauüberwachende Erfahrung und die entsprechenden Fachausbildungen zum Koordinator nach Baustellenverordnung, können wir auf die notwendigen Spezialkenntnisse, für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen, zurückgreifen.

 
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