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Die Baustellenverordnung von 1998 verpflichtet
jeden Bauherrn für die Sicherheit und den
Gesundheitsschutz auf seiner Baustelle zu
sorgen. Dies kann bei vorhandener Eignung vom
Bauherrn selbst oder durch einen von ihm
bestellten „Koordinator nach BaustellVO“
erfolgen.
Durch unsere langjährige planende und
bauüberwachende Erfahrung und die entsprechenden
Fachausbildungen zum Koordinator nach
Baustellenverordnung, können wir auf die
notwendigen Spezialkenntnisse, für den
Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf
Baustellen, zurückgreifen.
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